Unser Angebot richtet sich an alle Kinder im einschulungsfähigen Alter, sowie an Quereinsteiger aus anderen Grundschulen in die Klassenstufen 1 bis 6.
Das Angebot umfasst unter anderem folgende Leistungen:
In der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger bis Februar 2024 für die öffentlich zuständige Grundschule. Für die Neue Grundschule Marquardt bitten wir bis zum 31. Dezember 2024 um Anmeldungen für das Schuljahr 2025/2026. Bitte denken Sie Sie daran sich in jedem Fall in Ihrer zuständigen Schule zu melden. Für weitere Informationen finden Sie rechts den Download Informationen zur Anmeldung.
Eine Ummeldung von einer anderen Grundschule an die Neue Grundschule Marquardt ist jederzeit, jedoch abhängig von den Kapazitäten der einzelnen Jahrgangsstufen, möglich. Wir vereinbaren dann mit Ihnen Probetage für Ihr Kind, an dem es unsere Schule kennenlernen kann.
Die Neue Grundschule Marquardt liegt in idyllisch ruhiger Lage mit günstiger Verkehrsanbindung. Seit dem Schuljahr 2015/2016 gibt es eine auf den Unterrichtsbeginn abgestimmte Busverbindung vom Potsdamer Hauptbahnhof über die Potsdamer Innenstadt und Bornim zu unserer Schule. Auch aus den umliegenden Ortschaften sind wir gut mit Bus und Bahn erreichbar. Direkt am Marquardter Schloßpark und am Schlänitzsee gelegen, verfügt die Schule über ein Grundstück mit einem großen Angebot an Spiel- und Sportmöglichkeiten, einer eigenen Turnhalle, eigenem Sportplatz und einem grünen Klassenzimmer.
setzt sich aus einem Sockelbetrag (siehe 2. Tabelle unten) und einem Individualbetrag (siehe 1. Tabelle unten) zusammen. Der Sockelbetrag wird vor Neuaufnahme eines Jahrgangs festgelegt und ist verbindlich für die Dauer des Schulbesuchs. Der Individualbetrag ermittelt sich aus den positiven Einkünften (brutto) der häuslichen Gemeinschaft (Familieneinkommen), bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr (lt. Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung oder ggf. Einkommenseinschätzung durch Steuerberater). Die häusliche Gemeinschaft erfasst alle Personen, die in einem Haushalt leben, in welchem der Schüler seinen Aufenthalt hat. Bei mehreren häuslichen Gemeinschaften ist diejenige maßgebend, der neben dem Schüler mindestens ein Personensorgeberechtigter angehört. Bei wesentlichen Änderungen der familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse dieser maßgebenden häuslichen Gemeinschaft im laufenden Jahr, die unaufgefordert unverzüglich ab Kenntniserlangung mitzuteilen sind, erfolgt eine Einstufung nach dem aktuellen Einkommen. Der Individualbetrag wird jährlich (Stichtag: zu Beginn eines neuen Kalenderjahres) für das vorangegangene Kalenderjahr auf der Grundlage einer durch den/die Personensorgeberechtigte/n bis zum 31.03. d. J. einzureichenden „Erklärung zum Einkommen“ aktualisiert. Sollten sich daraus resultierend Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben, werden diese dem Zahlungsverpflichteten bis 30.04. mitgeteilt und rückwirkend zum Jahresbeginn angepasst. Erfolgt die Einreichung dieser Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, gilt der Höchstbetrag als vereinbart. Die ASG behält sich vor, entsprechende Nachweise zur Überprüfung der in der „Erklärung zum Einkommen“ gemachten Angaben abzufordern.
1.
Familieneinkommen bis | 30.000 € | 40.000 € | 50.000 € | 60.000 € | 70.000 € | 80.000 € | 90.000 € | über 90.000 € |
Individualbetrag monatlich | - 10,00 € | 0,00 € | 15,00 € | 25,00 € | 35,00 € | 45,00 € | 55,00 € | 65,00 € |
Das Schulgeld von Bildungsgängen der Grundschule mit Ganztagsbetreuungsangeboten entspricht während des Zeitraums der Betreuung des Schülers durch eine Kindertageseinrichtung der ASG dem ausgewiesenen Betrag. Es erhöht sich für alle Zeiträume, in denen kein gültiger Betreuungsvertrag besteht, um einen Betrag, der dem Elternbeitrag für den Besuch des Horts (Mindestbetreuungsumfang) in der Errechnung, der Höhe und der Zahlungsweise identisch ist.
Eine Anpassung erfolgt, wenn durch Rechtsvorschriften Änderungen oder sonstige Regulierungen (z. B. in der staatlichen Bezuschussung) wirksam werden, die auf die Finanzierung von Schulen der ASG Einfluss nehmen.
2.
Klassenstufe | 1 und 2 | 3 und 4 | 5 und 6 |
Sockelbetrag monatlich | 105,00 € | 117,00 € | 158,00 € |
Das Schulgeld wird jährlich zum 01.08. auf die Inflationsrate des vorhergehenden Kalenderjahres, ermittelt durch das Statistische Bundesamt, sowie die aktuelle Erhöhung des TV-L (Tarifvertrag Lehrkräfte), angepasst. Die dabei berechneten Prozentwerte werden mathematisch aufgerundet. Dies betrifft auch die Verträge aller Neuaufnahmen.
Für die Nutzung des Hortes muss ein Elternbeitrag bezahlt werden. Dieser richtet sich nach der aktuellen Elternbeitragsordnung der Stadt Potsdam.
*) zum Familieneinkommen gehören: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte
Nicht zum Familieneinkommen gehört das Kindergeld sowie das Elterngeld bis zu einer Höhe von 300,00 € monatlich. Der Teil des Elterngeldes, der den Betrag von 300,00 € monatlich übersteigt, ist somit als Familieneinkommen anzurechnen.
Stand: Oktober2024